Trotz Informationsfreiheitsgesetz: CDU und SPD verweigern Auskunft zu Lobbykontakten

Das Onlineportal Abgeordnetenwatch hat Klage gegen den Bundestag eingereicht. Es geht insbesondere um die Lobbykontakte der Großen Koalition, die CDU und SPD geheim halten wollen.
Trotz Informationsfreiheitsgesetz: CDU und SPD verweigern Auskunft zu LobbykontaktenQuelle: Reuters © Fabrizio Bensch

Seit Monaten weigert sich Bundestagsverwaltung der Infoplattform Abgeordnetenwatch.de eine Liste mit Interessenverbänden herauszugeben, die von der CDU oder SPD-Fraktion einen Bundestagshausausweis erhalten haben – und damit über ungehinderten Zugang zu allen Parlamentsgebäuden und Abgeordneten verfügen.

Im Juni 2014 lehnte der Bundestag den Antrag von Abgeordnetenwatch zur Freigabe der Liste nach dem Informationsfreiheitsgesetz ab. Nun verklagt die Plattform deswegen den Deutschen Bundestag.

Die Klage hat laut Abgeordnetenwatch eine monatelange Vorgeschichte. Im Frühjahr 2014 waren Mitarbeiter der Plattform bei Recherchen darauf gestoßen, dass Lobbyisten sich durch eine weitgehend unbekannte Regelung Zugang zum Deutschen Bundestag verschaffen können: Es reicht bereits die Unterschrift eines Parlamentarischen Geschäftsführers der im Bundestag vertretenen Parteien, um als Interessenvertreter einen Hausausweis ausgestellt zu bekommen.

 

 

Die Regelung mit der Geschäftsführer-Unterschrift ist so vertraulich, dass darüber weder in den Rechtsgrundlagen für den Bundestag noch in der Hausordnung ein Wort verloren wird. Wie interne RT-Quellen im Bundestag berichten, haben über diesen Weg zahlreiche Lobbyvertreter eine Zugangsberechtigung zu den Räumlichkeiten des Bundestages erhalten.

Union und SPD verweigern Auskunft zu ihren Lobbykontakten

Wer aber sind die Lobbyisten, die mit Bewilligung der Fraktionen im Bundestag ein- und ausgehen? Auf Anfrage von Abgeordnetenwatch verweigerten die Parlamentarischen Geschäftsführer von Union und SPD Auskunft zu ihren Lobbykontakten, mit Verweis auf Datenschutz. Doch ist das Datenschutz-Argument kaum haltbar, angesichts der Tatsache, dass die Linksfraktion sowie nach längerem Zögern auch die Grünen gegenüber Abgeordnetenwatch die Interessenverbände offen benannten, für die sie Bundestagshausausweise befürwortet hatten.

Am 17. April 2014 beantragte Abgeordnetenwatch auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) bei der Bundestagsverwaltung eine Auflistung aller Interessenverbände, denen mit Bewilligung der Fraktionsgeschäftsführer seit Beginn der Legislaturperiode Hausausweise ausgestellt worden waren. Das Informationsfreiheitsgesetz ist ein Instrument, über das Bürger und Journalisten Informationen von staatlichen Stellen anfordern können. Allerdings bestreitet die Parlamentsverwaltung, die Namen der Interessenverbände mitteilen zu müssen - und lehnte den Antrag ab. Ihr Argument: Die Ausstellung der Hausausweise würde durch die Parlamentarischen Geschäftsführer der Bundestagsfraktionen bewilligt, deswegen handele es sich um eine "parlamentarische Angelegenheit". Das Informationsfreiheitsgesetz greife aber nur, wenn eine "öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgabe" vorliege, wenn also die Verwaltung selbst tätig werde.

 

 

Genau dieser Punkt ist nun Gegenstand der Klage. Nach Auffassung von Abgeordnetenwatch handelt es sich bei der Herausgabe von Bundestagshausausweisen sehr wohl um eine Verwaltungsaufgabe, da das Hausrecht des Deutschen Bundestages beim Parlamentspräsidenten liegt.

Dies zeigt sich nach Argumentation der Infomationsplattform daran, dass die Bundestags-Hausausweise Lobbyisten nicht vom Parlamentarischen Geschäftsführer von CDU/CSU oder SPD ausgehändigt noch bewilligt werden, sondern von der Bundestagsverwaltung. Damit sei eindeutig ein Verwaltungshandeln gegeben, so Abgeordnetenwatch.

Vertreten wird Abgeordnetenwatch bei der Klage gegen den Deutschen Bundestag von einer ausgewiesenen Expertin in Sachen Informationsfreiheit, der Berliner Rechtsanwältin Katja Pink. Es war auch Pink, die vor einigen Jahren vor Gericht die Veröffentlichung der Gästeliste von der umstrittenen Geburtstagsparty des damaligen Chefs der Deutschen Bank, Josef Ackermann, im Bundeskanzleramt erkämpfte. Auch damals hatte das Kanzleramt zunächst eine Herausgabe der Liste nach dem Informationsfreiheitsgesetz verweigert.

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