EU-Sanktionsfront gegen Russland bröckelt

Die zuletzt massiv ins Schlingern geratenen Volkswirtschaften des EU-Raumes und der Druck seitens der Unternehmerschaft haben die EU dazu veranlasst, zur Realpolitik zurück zu kehren und die ersten Sanktionen gegen Russland wieder aufzuheben.
EU-Sanktionsfront gegen Russland bröckelt

Die Europäische Union scheint langsam schlapp zumachen und rudert bei anti-russischen Finanz- und Energiesanktionen zurück. Ursprünglich verhängte Beschränkungen des Zugangs zum Kapitalmarkt für bestimmte russische Staatsbanken und damit einhergehende Finanzierungsverbote werden künftig aufgebrochen. Denn die so genannte "europäische Wertegemeinschaft", deren Werte in letzter Zeit nach den Zahlen aller Wirtschaftsinstitute stark in Turbulenzen geraten waren, erlaubt Russlands größten Kreditinstituten, Sberbank, VTB, Gazprombank, Vnesheconombank und Rosselkhozbank, und ihren Tochtergesellschaften wieder die Aufnahme von langfristigen Krediten  und Darlehen im Euroraum. So können jene russischen Banken nunmehr auch heimische Unternehmen wieder mit frischem Kapital versorgen und damit Neuinvestitionen in Russland ankurbeln.

Am Freitag, dem 4. Dezember, verfasste der Rat der Europäischen Union zu diesem Zwecke eine neue Verordnung, die künftig die obengenannten Freiheiten auch rechtlich legitimieren soll:

"Das Verbot gilt nicht für Darlehen, die nachweislich ein spezifisches Ziel der Bereitstellung finanzieller Soforthilfe verfolgen, um Solvabilitäts- und Liquiditätsanforderungen für in der Union niedergelassene juristische Personen, deren Eigentumsrechte zu mehr als 50 Prozent bei einer in Anhang III [russische Banken] genannten Organisation liegen, zu erfüllen."
Außerdem gab Brüssel Bedingungen für die Aufhebung des Verbots zur Bereitstellung von Ausrüstung für russische Ölfördermaßnahmen bekannt.

Der Handel nach Russland, der exklusiven Wirtschaftszone und den Offshore-Gebieten mit High-Tech aus Europa für den Energiesektor ist nach wie vor offiziell verboten. Mit der neuen Verordnung hält sich die EU angesichts des nicht nachlassenden Druckes seitens der europäischen Unternehmerschaft jedoch nunmehr ein findiges Hintertürchen offen:

"Die zuständigen Behörden können […] eine Genehmigung erteilen, wenn der Verkauf, die Lieferung, die Verbringung oder die Ausfuhr der Güter zur dringenden Abwendung oder Eindämmung eines Ereignisses erforderlich ist, das voraussichtlich schwerwiegende und wesentliche Auswirkungen auf die Gesundheit und Sicherheit von Menschen oder die Umwelt haben wird. In hinreichend begründeten dringenden Fällen kann der Verkauf, die Lieferung, die Verbringung oder die Ausfuhr ohne vorherige Genehmigung erfolgen, sofern der Ausführer die zuständige Behörde innerhalb von fünf Arbeitstagen nach dem Verkauf, der Lieferung, der Verbringung oder der Ausfuhr davon unterrichtet und die einschlägigen Gründe für den Verkauf, die Lieferung, die Verbringung oder die Ausfuhr ohne vorherige Genehmigung ausführlich darlegt."
Die getroffenen Aussagen Brüssels umschreiben grundsätzlich die Neubewertung der Russland-Sanktionen. Mit anderen Worten: Der Euroraum sucht den energiepolitischen Anschluss und Möglichkeiten, wieder den Fuß in die russische Tür zu kriegen, nachdem man Russland selbst infolge der Ukraine-Krise die Tür zugeschlagen hatte.  Sachzwänge und die Tatsache, dass Europa strukturell auch auf unbestimmte Zeit hinaus von sibirischen Energieträgern abhängig sein wird, zwingen EU-Diplomaten zur sachlichen Evaluierung des aktuellen Partnerschaftsverhältnisses zu Moskau.

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