Wieder erwischt! Programmbeschwerde gegen ARD-Brennpunkt wegen falscher Tatsachenbehauptung

Erneut hat die Ständige Publikumskonferenz der öffentlich-rechtlichen Medien e.V. die ARD einer falschen Tatsachenbehauptung überführt. Diesmal allerdings nicht zur Ukraine, sondern zur Berichterstattung über die Bombenangriffe der USA gegen den Islamischen Staat (IS) in Syrien.
Wieder erwischt! Programmbeschwerde gegen ARD-Brennpunkt wegen falscher TatsachenbehauptungQuelle: www.globallookpress.com © Markus Lange/imageBROKER.com

Im ARD-Brennpunkt vom 23. September 2014 "Syrien-Bomben gegen IS" antwortet die ARD-Korrespondentin in den USA, Tina Hassels, auf die Frage nach der völkerrechtlichen Legitimation der US-Angriffe auf syrisches Territorium (ab 2 Min. 43):

"Er [Obama] hätte gern ein UN-Mandat gehabt, aber das hat Russland blockiert."

Laut Recherchen der Ständigen Publikumskonferenz entspricht diese Behauptung nicht der Wahrheit.

Der eingereichten Programmbeschwerde zu Folge, hatte es zwar in der Vergangenheit Resolutionsentwürfe im UN-Sicherheitsrat zum Bürgerkrieg in Syrien gegeben, aber nicht in Bezug auf den im ARD-Brennpunkt verhandelten Fall der US-Luftschläge gegen IS-Stellungen in Syrien.  Bis zum Zeitpunkt der Äußerung Hassels gab es definitiv keinen US-Resolutionsentwurf, den Russland hätte "blockieren" können.

Gerade die Tatsache, dass die USA syrisches Territorium bombardieren, ohne sich zuvor im UN-Sicherheitsrat um ein Mandat bemüht zu haben, wurden von der Mehrheit der UN-Mitglieder kritisiert, beispielsweise von der Gruppe der BRICS-Staaten.

Selbst der Vorsitzende des Auswärtigen Ausschusses des Bundestages, der CDU-Abgeordnete Norbert Röttgen, bemängelte, dass sich die USA nicht um ein Mandat des Sicherheitsrats bemüht habe.

Die USA hatten sich nachweislich bei der UN-Sicherheitsratssitzung vom 19. September 2014 nicht um ein UN-Mandat für ihre geplanten Angriffe gekümmert, da sie diese von Anfang an mit der Ratsresolution 1263 vom September 2001, die von Washington seinerzeit als Ermächtigung für den Afghanistankrieg missbraucht wurde, legitimieren wollten.

Die Ständige Publikumskonferenz argumentiert in ihrer Programmbeschwerde weiter, dass die Sicherheitsratssitzung vom 19. September Frau Hassel als USA-Korrespondentin bekannt gewesen war. Sie kommen damit zu der Schlussfolgerung, dass es sich "bei ihrer [der ARD-Korrespondentin] Aussage vom 23. September 2014 um eine Falschinformation handelt, die offensichtlich sowohl das (völkerrechtlich umstrittene) militärische Vorgehen der USA legitimieren, als auch Russland als vermeintlichen "Verhinderer" darstellen sollte.

Frau Hassel wird in Folge aufgefordert, die konkrete Quellengrundlage ihrer Behauptung offenzulegen und aufzuzeigen, in welcher UN-Sicherheitsratssitzung sich die USA um ein UN-Mandat für die aktuell erfolgten Luftschläge gegen IS-Stellungen auf syrischem Territorium bemüht haben, inklusive Nennung von Datum, Resolutionsentwurf und Nachweis für das angebliche russische Veto. Sollte Frau Hassel ihre Tatsachenbehauptung nicht belegen können, "sollte an geeigneter Stelle innerhalb der Nachrichtenformate der ARD eine Richtigstellung erfolgen".

Abschließend wird in der Programmbeschwerde auf den Paragrafen 8 des NDR-Sendegesetzes verwiesen, welches den Sender in seinem Programm zur Wahrheit und Zuverlässigkeit von Informationen verpflichtet.

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