Programmbeschwerde gegen Tagesschau wegen "Verstoß gegen Wahrheitspflicht" in Bezug auf Gasstreit zwischen Ukraine und Russland

Die ständige Publikumskonferenz der öffentlich-rechtlichen Medien hat erneut Programmbeschwerde gegen die Berichterstattung der Tagesschau eingereicht. Hintergrund ist die Berichterstattung zum sogenannten russisch-ukrainischen "Gasstreit". Laut Einschätzung der Publikumskonferenz verstößt die ARD in ihrer Darstellung "gegen die Wahrheitspflicht" wie sie im Rundfunkrecht verankert ist, indem die "besondere Verantwortung der Ukraine" in Bezug auf den Gasstreit in keiner Form thematisiert wird. RT Deutsch dokumentiert die Programmbeschwerde im Wortlaut.
Programmbeschwerde gegen Tagesschau wegen "Verstoß gegen Wahrheitspflicht" in Bezug auf Gasstreit zwischen Ukraine und RusslandQuelle: www.globallookpress.com © imago stock&people/www.imago-images.de

Westdeutscher Rundfunk Köln

Intendanz

Herrn Buhrow

Appellhofplatz 1

50667 Köln

 

Programmbeschwerde

Sehr geehrter Herr Buhrow,

hiermit erheben wir Programmbeschwerde gegen den Beitrag "Ukraine und Russland legen Gasstreit bei", der in der Tagesschau vom 26.09.2015 um 20:00 Uhr zu sehen war.

Im Beitrag wird das Ende des aktuellen Gasstreites zwischen Russland und der Ukraine unter Vermittlung der EU thematisiert und für vorläufig beigelegt erklärt.

Der innerhalb der Nachrichtengebung der ARD inzwischen omnipräsente "Kreml-Kritiker" Pawel Felgenhauer kommt mit abwegigen Thesen zu Wort und ARD-Korrespondentin Birgit Virnich ist bemüht, die besondere Verantwortung der Ukraine im Gasstreit mit keinem Wort zu thematisieren.

So wolle sich Russland, laut Virnich, international als verlässlicher Partner aufwerten. Russland und vor allem Gazprom brauchten schlichtweg Geld. Geld wäre knapp wegen der fallenden Gaspreise und wegen der Wirtschaftssanktionen. Auch das dürfte die Verhandlungen beflügelt haben.

Offenbar ist es bei den Korrespondenten der ARD noch nicht angekommen, dass auch Russland seine Energieexporte marktwirtschaftlich definiert und somit das Recht hat, für Lieferungen und Leistungen eine angemessene Bezahlung zu verlangen.

Virnich verliert kein Wort darüber, dass die Ukraine seit Jahren Gas-Schulden bei Russland angehäuft hat und weder in der Lage ist die exorbitanten Schulden in Höhe von mehreren Milliarden Euro, noch die Verpflichtungen aus den laufenden Lieferungen zu begleichen.

Kein Wort auch über den Umstand, dass frühere Lieferstopps, insbesondere mit nicht erfolgten Zahlungen Kiews und in Folge mit vermehrt stattgefundenen illegalen Entnahmen von Gas aus Transitleitungen für die EU, begründet wurden.

Kein Wort darüber, dass als Ergebnis eines Treffens zwischen der EU und Russland in Wien vereinbart wurde, dass die EU 500 Millionen Euro als Anzahlung für das vierte Quartal 2015 und das erste Quartal 2016 an Gazprom überweisen wird. Da die EU etwa ein Drittel ihres Gasbedarfs aus Russland bezieht und rund die Hälfte davon durch das Territorium der Ukraine fließt, hat die EU naturgemäß ein besonderes Interesse an der Beilegung dieses Streits.

Bereits im vergangenen Jahr hatte der russische Präsident Putin in einem Brief an 18 europäische Staats- und Regierungschefs gemahnt, dass Russland die Last zur Unterstützung der ukrainischen Wirtschaft nicht mehr allein tragen könne.

Dass sich das Land nicht weiterhin bereit erklärt, die EU-Sicherheiten aus eigener Tasche zu bezahlen, die insbesondere durch illegale Entnahmen seitens der Ukraine nötig wurden, ist ein, für das durchschnittlich verständige Publikum, nachvollziehbarer Schritt.

Nicht nachvollziehbar dagegen ist die Desinformation des Publikums durch die führende deutsche Nachrichtensendung Tagesschau und deren Korrespondentin Birgit Virnich. Durch das bewusste Aussparen wesentlicher Informationen wird suggeriert, dass Russland lediglich aus wirtschaftlicher Schwäche und aus politischem Kalkül heraus handele.

Dass die EU nicht nur als unbeteiligter Vermittler auftritt, wie der Beitrag suggeriert, sondern vielmehr mit 500 Millionen Euro ausdem Eigentum der europäischen Steuerzahler dem Nicht-EU-Land Ukraine die Rechnungen bezahlt und somit dem Land über den Winter hilft, wird ebenfalls verschwiegen.

Abgesehen von der absurden Darstellung der Intention Russlands im Gasstreit innerhalb des beanstandeten Beitrages sehen wir die unerfreuliche Tendenz, dass die Redaktion der Tagesschau zunehmend die Intelligenz der Rezipienten beleidigt.

Der beanstandete Beitrag verstößt in eklatanter Weise gegen die Wahrheitspflicht.

Der Wahrheitspflicht nachzukommen heißt, vollständige Informationen zu geben. Vollständigkeit heißt wiederum nichts wegzulassen, was wichtig ist. Entlastendes wie Belastendes sind gleichermaßen darzustellen (BHG, NJW 1997, 1148). Fehlende Sendezeit oder zeitlicher Informationsdruck sind dem gegenüber unbeachtlich. (hier: Hahn/Vesting, Beck‘scher Kommentar zum Rundfunkrecht, Seite 450, Randnotiz 57)

Laut WDR-Gesetz hat die Nachrichtengebung allgemein, unabhängig und sachlich zu sein. Nachrichten sind vor ihrer Verbreitung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Inhalt, Herkunft und Wahrheit zu prüfen.

Wir erwarten umgehend eine umfassende, dem thematisierten und bislang unzureichend vermittelten Sachverhalt gerecht werdende, Berichterstattung an einem geeigneten Sendeplatz.

Auf den Einsatz tendenziöser Einlassungen sogenannter Experten sollte im Interesse einer unparteiischen und objektiven Nachrichtengebung dauerhaft verzichtet werden.

Zum Zwecke der Transparenz werden wir diese Beschwerde sowie die Antwort der Programmverantwortlichen auf der Webseite des Vereins veröffentlichen.

Mit freundlichen Grüßen

A. Maren Müller

Vorsitzende

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