Belgien will russisches Staatseigentum "als Kompensation für Yukos" beschlagnahmen

Belgische Gerichtsvollzieher haben von 47 Organisationen darüber Auskunft verlangt, ob sich Vermögensteile in ihrem Besitz befinden, die dem russischen Staat gehören. Dieser Schritt soll es im Zusammenhang mit dem anhängigen Yukos-Verfahren über 50 Milliarden US-Dollar ermöglichen, russisches Eigentum im Ausland zu konfiszieren. Russland hat angekündigt, gegen eine Beschlagnahme von russischem Eigentum rechtlich und politisch vorzugehen.
Belgien will russisches Staatseigentum "als Kompensation für Yukos" beschlagnahmen

Die Gerichtsvollzieher sollen auf Initiative der auf der Isle of Man sitzenden Yukos Universal Limited, eines Tochterunternehmens des russischen Energiegiganten, der 2007 abgewickelt wurde, tätig geworden sein. Den Unternehmen wurde eine Frist zur Stellungnahme eingeräumt.

Russland hat angekündigt, gegen einen möglichen Zugriff auf russisches Eigentum vorgehen zu wollen. Andrej Belousow, ein Mitarbeiter des Präsidentenamtes, erklärte:

"Die Situation hinsichtlich des geplanten Zugriffs ist politisiert, Moskau hofft nun, eine neue Eskalation in den Beziehungen vermeiden zu können."
Erstmals berichtete die Nachrichtenagentur Interfax über diesen Schritt, in weiterer Folge wurde die Nachricht von mehreren in Moskau ansässigen Medienquellen bestätigt. RBC.ru zitierte Tim Osborne, den Vorsitzenden der Gruppe der früheren Yukos-Anteilseigner, der eine Schadenersatzklage in Den Haag eingereicht hatte, dahingehend, dass dieser das Vorhaben, Vermögensgegenstände beschlagnahmen zu lassen, bestätigte.

Die Anwaltskanzlei Marc Sacré, Stefan Sacré & Piet De Smet begründete Berichten zufolge die Vorgehensweise in einem Schreiben damit, dass Moskau es "systematisch verabsäumt, internationale Gerichtsurteile freiwillig zu erfüllen".

Nicht nur örtliche Niederlassungen russischer Unternehmen, auch international tätige Banken, eine örtliche Vertretung der Russisch-Orthodoxen Kirche und die in Brüssel ansässige europäische Luftverkehrsagentur Eurocontrol, sollen ins Visier der früheren Yukos-Anteilseigner geraten sein. Nur diplomatische Vertretungen sind von dem Schritt ausgenommen.

Eine offizielle Reaktion gibt es bis dato weder aus Belgien noch aus Russland. Präsidentengehilfe Belousow erklärte allerdings, dass der Schritt nicht unerwartet gekommen wäre und die Russische Föderation bereits eine Reihe von Maßnahmen erwägt, um möglichen Vermögensbeschlagnahmen sowohl in Belgien als auch in anderen Ländern gegenzusteuern:

"Hoffen wir, dass der gesunde Menschenverstand sich durchsetzt und sich diese Geschichte nicht vertiefen wird, sodass es zu keiner neuen Runde der Eskalation durch Vergeltungsmaßnahmen kommt."
Der Permanente Schiedsgerichtshof in Den Haag hatte der Yukos Universal Ltd. 1,8 Mrd. US-Dollar an Schadensersatz zugesprochen, der Teil einer Gesamtlösung über etwa 50 Milliarden US-Dollar sein soll, auf die frühere Manager und Anteilseigner einen Anspruch haben sollen. Das Gericht will zu der Erkenntnis gelangt sein, das Unternehmen, das einst vom in Russland wegen Steuerhinterziehung und Veruntreuung verurteilten Michail Chodorkowski geführt worden war, sei zwischen 2003 und 2013 "Gegenstand einer Reihe politisch motivierter Angriffe" gewesen.

Russland hat das Urteil nicht akzeptiert und verwies darauf, dass groß angelegter Steuerbetrug seitens des Yukos-Konzerns unberücksichtigt geblieben sei. Das Urteil stelle in Wahrheit eine indirekte, feindselige Maßnahme gegen die Russische Föderation vor dem Hintergrund der Auseinandersetzung zwischen Russland und dem Westen in der Ukrainekrise dar. Bereits zu Beginn des Monats hatte das russische Justizministerium angekündigt, man werde "Präventivmaßnahmen" ergreifen, um die Beschlagnahme von Eigentum zu vermeiden, und jede Entscheidung vor nationalen Gerichten anfechten.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hatte im letzten Sommer den Yukos-Anteilseignern 1,9 Milliarden Euro an Schadensersatz zugesprochen. Der russische Sender Dozhd zitierte in diesem Zusammenhang Vertreter des EGMR dahingehend, dass die angeblich erwogenen Beschlagnahmen, anders als einige Medien zuvor gemutmaßt hatten, mit dessen Urteil in keinem Zusammenhang standen.

Seit den 1990er Jahren hatten zahlreiche ausländische Kläger in diversen Zivilrechtssachen versucht, auf Eigentum des russischen Staates im Ausland zuzugreifen. In allen Fällen konnte dies jedoch durch Vereinbarungen abgewendet werden.

 

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