RT Deutsch Reporterin an Grenze abgewiesen und vom ukrainischen Geheimdienst mit 3-jährigem Einreiseverbot belegt

Die RT Deutsch Reporterin Anna Schalimowa wollte heute für eine Reportage in die Ukraine einreisen. Doch der zuständige Beamte bei der Passkontrolle auf dem Kiewer Flughafen teilte ihr nach Durchsicht des Passes mit, dass der ukrainische Geheimdienst SBU gegen sie, mit Gültigkeit vom 19. Mai, ein dreijähriges Einreiseverbot verhängt hat. Das Einreiseverbot wurde nicht weiter begründet. RT Deutsch bemüht sich derzeit um Kontakt zur deutschen Botschaft in Kiew. Auch das Auswärtige Amt ist bereits über den Vorfall informiert.
RT Deutsch Reporterin an Grenze abgewiesen und vom ukrainischen Geheimdienst mit 3-jährigem Einreiseverbot belegt

Im Telefongespräch erklärte Anna Schalimowa gegenüber RT Deutsch, dass selbst der Passbeamte sich darüber erstaunt zeigte, dass sie nicht zuvor über das Einreiseverbot informiert wurde und auch keine weiteren Angaben zu den Gründen des Einreiseverbotes dargelegt wurden. Zudem meinte der Beamte, dass es seines Wissens nach der erste Fall sei, dass einem Journalisten mit deutschen Pass die Einreise in die Ukraine verweigert und ein dreijähriges Einreiseverbot verhängt worden sei.

Anna Schalimowa befindet sich zur Zeit im Transitbereich des Kiewer Flughafens und soll morgen früh zurückgeflogen werden. RT Deutsch bemüht sich derzeit um Kontakt zur deutschen Botschaft in Kiew. Auch das Auswärtige Amt ist bereits über den Vorfall informiert.

Anna Schalimowa war zuvor mehrmals für RT Deutsch in der Ukraine gewesen. Fokus ihrer Reportagen waren die Lebensbedingungen der einfachen Menschen in der Ukraine sowie der Umgang mit der Aufklärung des Massakers im Gewerkschaftshaus von Odessa.

 

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.