Ex-Verfassungsrichter: DDR war kein genereller Unrechtsstaat - Springerpresse tobt und setzt DDR mit "Hitler-Reich" gleich

Der frühere Bundesverfassungsrichter Ernst-Wolfgang Böckenförde hat sich gegen eine pauschale Abqualifizierung der DDR als Unrechtsstaat ausgesprochen: "Die globale Kennzeichnung der DDR als Unrechtsstaat ist nicht nur falsch, sie kränkt auch die Bürger und Bürgerinnen der ehemaligen DDR."
Ex-Verfassungsrichter: DDR war kein genereller Unrechtsstaat - Springerpresse tobt und setzt DDR mit "Hitler-Reich" gleich

Zwar habe es wie der 84-jährige Jurist in der Druckausgabe der FAZ am Dienstag schreibt, in der ehemaligen DDR "weder Grundrechte, noch Gewaltenteilung oder unabhängige Richter gegeben, die DDR habe aber in vielen Bereichen nicht darauf verzichtet, "in der Weise des Rechts zu handeln und für ihre Bürger und Bürgerinnen Gerechtigkeit anzustreben".

Zum Zusammenwachsen nach der Wiedervereinigung gehöre, so die Argumentation von Böckenförde, die differenzierte und unideologische Wahrnehmung der DDR. Doch die globale Abqualifizierung der DDR als Unrechtsstaat hilft dabei nicht weiter, so die Einschätzungen des Juristen und Rechtsphilosophen. Die pauschale Bezeichnung der DDR als Unrechtsstaat  will jedoch "umfassend delegitimieren und desavouieren". In vielen Bereichen hätten die Bürger der DDR jedoch ein Leben "rechtlich-ethischer Normalität" geführt. Das gehöre ebenso zur Wirklichkeit wie "das vielfache Unrecht, die vielfache Ungerechtigkeit".

Als Beispiele für Unrecht führt Böckenförde das Grenzregime, die Justiz, die Unterdrückung der Meinungsfreiheit, die teilweise Verwehrung des Zugangs zu Universitäten sowie die Bespitzelung und Zerstörung privaten Lebens an.

Doch argumentiert der Jurist, der von 1983 bis 1996 Richter am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe war, weiter "die DDR hat nicht darauf verzichtet, in vielen Bereichen in der Weise des Rechts zu handeln und für ihre Bürgerinnen und Bürger Gerechtigkeit anzustreben." Die pauschale Kennzeichnung der DDR als Unrechtsstaat schieße deshalb laut Böckenförde über die Anerkennung von Unrecht und Freiheitsverletzung, die es in der DDR vielfach gegeben habe, weit hinaus, und sei "eine Verzerrung der Wirklichkeit in politischer Absicht"

Zusammenfassend kommt er zu dem Schluss:

"Die globale Kennzeichnung der DDR als Unrechtsstaat ist nicht nur falsch, sie kränkt auch die Bürger und Bürgerinnen der ehemaligen DDR."
Beinahe persönlich verletzt reagiert der Springer-Schreiberling  und B.Z.-Chefkolumnisten Gunnar Schupelius, gegen den gerade Strafanzeige wegen Volksverhetzung und der Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener im Zuge der Feierlichkeiten zum 70. Jahrestag des Sieges gegen Nazi-Deutschland erstattet wurde.

In einem Beitrag in seiner berühmt-berüchtigten Kolumne "Mein Ärger" poltert er gegen den Rechtsphilosophen:

"Er hat das Grundgesetz kommentiert, auch den Artikel 1. Ich habe ihn schon im Studium gelesen. Böckenförde gehört zu den Autoritäten in meinem Leben und jetzt höre ich ihn reden wie alle diese DDR-Alten, diese Modrows, Gysis und Lothar de Maizières."
Und endet, wie man das als Springer-"Journalist" so gelernt hat, mit einer de facto Gleichsetzung von Nazi-Deutschland mit der DDR:
"Ja, natürlich, in der DDR wurde der Mörder des Mordes schuldig gesprochen und ein Dieb war ein Dieb. Das galt übrigens auch in der NS-Zeit von 1933 bis 1945. War Hitlers Reich also auch kein Unrechtsstaat? Doch, er war es und die DDR war es auch."

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