Flug 4U9525 und die Medien: Warum so wenig Raum für Zweifel?

Wie die Baseler Zeitung ("Die seltsam schnelle Festlegung auf eine Wahrheit") am 27. März 2015 berichtet, zeigen sich Ermittler und Behörden empört, vom Umgang vieler Medien mit dem Absturz des Germanwings-Fluges 4U9525. Es sei absolut unüblich und auch unmöglich, nur 48 Stunden nach einer solchen Tragödie schon Erkenntnisse zu präsentieren, die als gesichert gelten könnten. Vielmehr dauert die Untersuchung solcher Unglücke in der Regel Monate bis Jahre. Piloten und Ermittler zeigen sich entsetzt über die Weitergabe von Informationen an die Presse.
Flug 4U9525 und die Medien: Warum so wenig Raum für Zweifel?

Es dauerte nur 48 Stunden, bis sich ein Großteil der etablierten deutschen Medienlandschaft schon über den genauen Hergang des Unglücksfluges 4U9525 einig war: Der Co-Pilot Andreas L. habe aus suizidaler Motivation die Maschine absichtlich zum Absturz gebracht und 149 Menschen mit in den Tod gerissen, so das Gros der medialen Interpretatoren, allen voran jenes Blatt aus dem Springer-Verlag.

Quelle dieser Annahme ist der französische Staatsanwalt Brice Robin. Dieser äußerte sich auf einer Pressekonferenz am vergangenen Donnerstag dergestalt. Demnach habe der Pilot des Flugzeuges das Cockpit verlassen um die Toilette aufzusuchen. Bei seiner Rückkehr habe er festgestellt, dass die Kabinentür verschlossen war und der Sinkflug eingeleitet wurde. Robin betonte aber, dass sich der Hergang des Absturzes lediglich "vermutlich" so ereignete.

Ein Tag zuvor verkündete Rémi Jouty, der Chef-Ermittler der für die Untersuchung zuständige Behörde BEA, es würde Wochen, wenn nicht Monate, dauern bis Klarheit über die Gründe für den Absturz der Germanwings-Maschine herrscht. Auch Joutys Vorgänger als BEA-Chef Jean-Paul Troadec meldete sich zu Wort: "Man muss sehr vorsichtig sein", sagte er. Was gesagt wird, müsse "in Zusammenhang mit den anderen Informationen des Flugdatenschreibers interpretiert und analysiert werden". Der Flugdatenschreiber des verunglückten Flugzeuges wurde, anders als der Stimmrekorder, immer noch nicht gefunden.

Auch Piloten zeigen sich empört darüber, dass noch interpretationsbedürftige erste Ermittlungsergebnisse an die Öffentlichkeit gelangt sind. Das Veröffentlichen von Daten des Stimmrekorders sei eine schwerwiegende Verletzung der weltweit anerkannten Regeln, auf deren Grundlage Flugunfälle untersucht werden, so die Europäische Pilotenvereinigung ECA.

Bevor der französische Staatsanwalt Brice Robin die nun bekannten Informationen der Öffentlichkeit preis gab, berichtete die "New York Times", dass sich zum Zeitpunkt des Unglücks nur ein Pilot im Cockpit der Maschine befand. Als Quelle für diese Aussage wurde ein namentlich nicht genanntes Mitglied des französischen Militärs angegeben. Es wird vermutet, dass Robin dadurch in Zugzwang geriet.

Ilja Schulz, Präsident der deutschen Piloten-Vereinigung "Cockpit" bekräftigte indes:

"Wir dürfen keine voreiligen Schlüsse auf der Basis von unvollständigen Informationen ziehen. Erst nach Auswertung aller Quellen werden wir wissen, was die Gründe für diesen tragischen Unfall gewesen sind."

Warum dennoch in vielen deutschen Medien die schnelle Festlegung auf den Co-Piloten Andreas L. erfolgte, muss weiter aufgeklärt werden. Nach Artikel 11 der Menschenrechte gilt jeder Mensch, der einer strafbaren Handlung verdächtigt wird, so lange als unschuldig bis das Gegenteil bewiesen und dessen Schuld nachgewiesen ist. Dieser Grundsatz wurde in den Tagen nach dem Unglück von vielen Medien verletzt.

Am 24. März 2015 ist nicht nur ein Flugzeug mit 150 Menschen an Bord abgestürzt, abgestürzt ist auch der Journalismus in Deutschland.

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