Europäischer Gerichtshof: Kein Asyl für US-Deserteure in Deutschland, da Irak-Krieg UN-Mandat hatte

Ernüchternd ist am Donnerstag das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) für den US-amerikanischen Soldaten Andre Shephard ausgefallen. Der US-Soldat war 2007 mit Verweis auf die schweren Kriegsverbrechen der US-Army im Irak-Krieg desertiert und hatte Asyl in Deutschland beantragt. Das EuGH argumentierte unter anderem, dass Deutschland Shephard kein Asyl gewähren muss, da der Irakkrieg von einem UN-Mandat gedeckt war.
Europäischer Gerichtshof: Kein Asyl für US-Deserteure in Deutschland, da Irak-Krieg UN-Mandat hatteQuelle: Reuters © Stringer

Wie am Donnerstag vom Europäischen Gerichtshofs (EuGH) entschieden wurde, steht Deutschland nicht in der Verantwortung Shephard Asyl zu gewähren.

Shephard, der im April 2007 desertierte, habe nicht versucht den Kriegsdienst vorher zu verweigern, kritisierte der EuGH in seiner Entscheidung und erklärte, dass damit auch jeglicher Schutz nach der europäischen Flüchtlingsrichtlinie für ihn wegfalle.

So sei auch die dem ehemaligen Flugzeugmechaniker drohende Freiheitsstrafe in den USA weder als unverhältnismäßig noch als diskriminierend zu verstehen, da sich die USA auf ihr legitimes Recht stützen würden.

 

Das endgültige Urteil unterliegt nun beim Bayerischen Verwaltungsgericht, das Shephards Asylantrag nochmals im Rahmen der Entscheidung des EuGH aufarbeiten muss.

Derweil kritisierte das Kriegsdienstverweigerungsnetzwerk Connection e.V und PRO ASYL die gestrige Entscheidung des EuGH als „unzureichend und teilweise in der Argumentation völlig unverständlich“.

Rudi Friedrich von Connection e.V. argumentierte gegenüber der Presse:

„Mit der Entscheidung wird die Position von Kriegsdienstverweigerern und Deserteuren im Asylverfahren nicht gestärkt. Einige Grundsatzfragen hat der Gerichtshof vermieden, andere entgegen dem Votum der Generalanwältin in inakzeptabler Weise beantwortet.“

Stark umstritten ist die Argumentation des Gerichtshofs zu Kriegen, die sich auf eine Resolution des UN-Sicherheitsrates berufen, und vom Gericht deswegen per se als "legitim" eingeschätzt wurden.

„Dass der Gerichtshof für diesen Fall quasi dekretiert, dass in solchen Kriegen keine Kriegsverbrechen ‚begangen werden‘ und dies auch für Operationen gelte, über die ein sonstiger internationaler Konsens besteht, ist skandalös. Hier wird per Tatsachenbehauptung die Realität verdreht.“

Mit diesen Worten kritisierte Bernd Mesovic von Pro ASYL das Urteil des EuGH.

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